ORGANISATIONSRICHTLINIE
Secura Ges.m.b.H.
Organisationsrichtlinie
Informationen gem IDD
Arbeitsanleitung
Stand 2022 01 02
Allgemeines:
Die Secura arbeitet als Versicherungsmakler und als Berater in Versicherungsangelegenheiten.
Bei der Gestaltung von Vorsorgekonzepten werden – so vom Kunden gewünscht und erforderlich – neben den einschlägigen Versicherungsprodukten ergänzend auch Instrumente/Produkte aus anderen Geschäftsfeldern herangezogen und verwendet.
Die Aktivitäten und Tätigkeiten als Versicherungsmakler sind sensibel und im Sinne des Kundenschutzes und Transparenz des gesamten Beratungs- und Umsetzungsvorganges gesetzlich intensiv reguliert. Aufgrund dieser rechtlichen Grundlagen wird die Beratung ausschließlich durch entsprechend geschulte und erfahrene Mitarbeiter/-innen durchgeführt.
Richtlinie bei Kunden/innen-gesprächen:
Alle Kundenkontakte – in welcher Form auch immer – sind gemäß den einschlägigen Gesetzen, Richtlinien und insbesondere gemäß den Wohlverhaltensregeln durchzuführen. Dazu gehören die Beachtung von „best advice“ und „best interest“.
Alle kundenbezogenen Kontakte, Abläufe und Erledigungen werden protokolliert und zum Kundenakt - samt allen entsprechenden Anlagen – elektronisch abgelegt.
Die zur Durchführung notwendigen Informationen, Kenntnisse und Fertigkeiten werden in internen Seminaren / Schulungen an die betroffenen Mitarbeiter/innen weitergegeben. Gegebenenfalls werden externe Seminare besucht / absolviert.
Durchführung:
Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Beratungsgespräche/Kundenkontakte.
Bei der Vermittlung von Verträgen steht ausschließlich das Interesse des/r Kunden/in im Vordergrund. Alle Handlungen und Aktivitäten haben sich danach zu richten.
Dabei sind alle bezughabenden Auflagen und Rahmenbedingungen wie z.B. VersVG, VAG, WAG, FMGwG; Datenschutzgesetz, Wohlverhaltensregeln, Geldwäscherichtlinie, IDD, GewO, DSGVO etc. strikt zu beachten.
Die Secura Dienstleistung erfolgt jedenfalls ordentlich, redlich und professionell.
Dem/r Kunden/in sind rechtzeitig vor Vertragserklärung die aktuellen Basisinformationsblätter auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Es ist immer zu gewährleisten, daß genügend Zeit bleibt, das Dokument zu prüfen. Dies bezogen auf die Erfahrungen und Kenntnisse des/r Kunden/in, die Komplexität des Vertrages und die ausdrücklich vorgegebene Dringlichkeit des Abschlusses.
Vergütung für die Vermittlung:
Vermittelte Versicherungsverträge - Produkte werden im Regelfall durch Courtagen der Versicherungsgesellschaft/en – Produktpartner vergütet.
Im Einzelfall kann es darüber hinausgehende kollektive Vergütungen / Pauschale seitens des/r Produktpartners/in geben.
Mit individueller mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung mit dem/r Kunden/in - Klienten werden für gewisse Tätigkeiten – z.B. umfangreiche Schadenerledigungen, Konzeptionen für Vorsorgewerke, Tätigkeiten bei KFZ-Anmeldestellen etc – Honorare in Rechnung gestellt.
Grundsätzliches:
Die Secura – Dienstleistung wird ausschließlich für österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich und für Firmen mit Sitz in Österreich erbracht. Politisch exponierte Personen sind ausgenommen. Wir halten uns grundsätzlich an vertrauliche Sorgfaltspflichten.
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Besonderes Augenmerk wird auf die Identitätsprüfung und deren Dokumentation gelegt. Die Herkunft von Geldbeträgen ist zu hinterfragen, zu prüfen und zu dokumentieren.
Geldwäscherei:
Besonderes Augenmerk wird auf das Thema „Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ gelegt. Alle Verdachtsmomente sind auch gemäß den Bestimmungen des FMGwG 2017 umgehend zu melden.
Datenschutz – Verschwiegenheit:
Die Tätigkeit für die Secura unterliegt aufgrund der ausgeübten Geschäftsfelder umfangreichen und detaillierten gesetzlichen Auflagen zur Verschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes.
Alle im Zuge der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Informationen und Daten – welcher Art auch immer – unterliegen der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit.
Die Verschwiegenheitspflichten gelten gegenüber Kooperationspartnern (Versicherungen, Banken, Kapitalanlagegesellschaften u.Ä.). Ausgenommen sind nur die Informationen und Daten, die zur Erledigung des jeweiligen Geschäftsfalles unabdingbar nötig sind.
Die Verschwiegenheitspflicht umfasst auch Firmendaten der Secura.
Die Geheimhaltung und Verschwiegenheit gilt insbesondere im privaten Umfeld des Mitarbeiters.
Die Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit für die Secura.
Ein Zuwiderhandeln begründet Wiedergutmachungs- und Schadenersatzpflichten im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen und (kollektiv-) vertraglichen Bestimmungen.
Kundenbeschwerden:
Etwaige Beschwerden von Kunden sind prompt an den Secura-Alleingeschäftsführer weiterzuleiten und von diesem zu behandeln.
Risikomanagement:
Der Alleingeschäftsführer prüft laufend die gesetzlich vorgegebene ordnungsgemäße Einrichtung und Durchführung der Verwaltung – Risikomanagement.
Wieselburg, 2022 01 02
Secura Versicherungsberatungs-
und -makler Ges.m.b.H.
Mag Gerhard Hinterhölzl e.h.
K / an alle Mitarbeiter/innen der Secura